LEISTUNGEN
Gebäude­­energie­­gesetz

WAS IST EIGENTLICH DAS GEBÄUDE­ENERGIE­GESETZ (GEG)?

Das Gebäudeenergiegesetz, kurz GEG, beschreibt die energe­tischen Anforde­rungen an Gebäude, die beheizt oder klimatisiert werden. Dafür werden rechtliche Grund­lagen für bautechnische Standard­anforderungen zum effizienten Betriebs­energie­bedarf beschrieben. Die Verordnung definiert energetische Anforderungen für Neu­bauten bzw. Nachrüstung bei Bestands­gebäuden und Sanierungs­vorhaben. Das Hauptziel ist es, die Umsetzung der Klima­schutz­ziele zu erreichen.


Wenn die Vorgaben des GEG übertroffen werden, winken  besonders attraktive Fördermittel.